Allgemeine Vertragsbedingungen für das Unternehmen Ticino Fishing Guides

  1. Die Teilnehmer müssen bei der Reservierung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Kosten leisten. Die verbleibenden 50% müssen am Ende des Angelsports gezahlt werden. Je nach Umständen kann der Veranstalter jederzeit eine Vorauszahlung für andere Kosten und/oder Teile der Gesamtkosten verlangen, die als Anzahlung dienen.
  2. Die Teilnehmer müssen allen Sicherheitsanweisungen des Guides folgen und jederzeit geeignete Ausrüstung für die Angelaktivität tragen.
  3. Bei Bedarf stellt der Guide alle notwendige Angelausrüstung, einschließlich Ruten, Rollen, Köder und Zubehör, zu den auf der Website des Unternehmens angegebenen Preisen bereit.
  4. Die Teilnehmer müssen am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit für den Start des Angeltages bereit sein. Sollten die Teilnehmer mehr als 30 Minuten zu spät kommen, kann die Reise nach Ermessen des Guides abgesagt oder neu geplant werden. In einem solchen Fall hat der Veranstalter das Recht, aus der Anzahlung die für die Organisation dieses Tages entstandenen Kosten zu behalten.
  5. Der Guide behält sich das Recht vor, den Ausflug bei schlechtem Wetter oder anderen unvorhergesehenen Umständen abzusagen oder neu zu planen. In solchen Fällen erstattet der Guide den vollen Betrag oder vereinbart mit Zustimmung des Kunden die Neuorganisation des Ausflugs zu einem späteren Zeitpunkt.
  6. Die Teilnehmer können den Ausflug bis drei Tage vor dem geplanten Tag ohne Strafe stornieren. Stornierungen, die weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Tag erfolgen, führen zum Verlust der gesamten Anzahlung (siehe Punkt 1).
  7. Die Teilnehmer können den Ausflug bis drei Tage vor dem geplanten Startzeitpunkt ohne Strafe neu planen. Eine Neuplanung, die weniger als 3 Tage im Voraus zum vereinbarten Tag erfolgt, kann zu einer Neuplanungsgebühr von bis zu 50% der Gesamtkosten des Ausflugs führen.
  8. Die Teilnehmer müssen alle Fischereivorschriften und Richtlinien beachten, die im Handbuch des Guides sowie in kantonalen und föderalen Gesetzen festgelegt sind.
  9. Die Teilnehmer haften für etwaige durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden an der vom Guide bereitgestellten Angelausrüstung.
  10. Die Teilnehmer müssen eine private Haftpflichtversicherung haben, um Sachschäden oder Personenschäden zu decken.
  11. Die Teilnehmer müssen eine persönliche Unfallversicherung haben; alle persönlichen Verletzungen, die nicht direkt durch die Aktivität verursacht wurden, sind nicht durch die Versicherung des Unternehmens abgedeckt.
  12. Für alle aus den zwischen den Parteien hergestellten Beziehungen entstehenden Streitigkeiten ist das Gericht von Mendrisio zuständig, und es gilt schweizerisches Recht.

Durch die Buchung einer Exkursion bei Ticino Fishing Guide werden die oben beschriebenen allgemeinen Bedingungen und Stornierungsrichtlinien akzeptiert.

Ticino Fishing Guides

E-mail: info@ticinofishingguides.ch

Adress: Strécia dal Ghétt 18, 6822 Arogno (TI-CH)